Taxibeförderung - Taxi Reiner

1.) Vertragliche Vorgaben:

  • Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen wird geleistet.
  • Die Beförderung beginnt und endet immer am Wohnort/ in der Schule.
  • Der Übergabeort ist das Fahrzeug (abweichende Vereinbarungen schriftlich!)
  • Die Fahrerin/Der Fahrer greift nicht ein, sollte das Kind nicht ins Haus gehen!
    Die Verantwortung liegt hier bei den Eltern.
  • Die Fahrerin/der Fahrer wartet 3 Minuten ab der vereinbarten Zeit vor dem Elternhaus, danach fährt er/sie los

2.) Grundsätzliches

  • Änderungen im Fahrweg oder Abmeldungen erfolgen ausschließlich über die Schule.
  • Der Fahrer/die Fahrerin nehmen bei neuen Schülerinnen und Schülern vor dem ersten Transport Kontakt mit den Eltern auf. 
  • Schülerinnen und Schüler, die keine Selbstfahrer sind, können nicht ausnahmsweise mit der Bahn fahren, weil zum Beispiel ein Termin anliegt.
  • Arzttermine stellen eine Ausnahme dar. Mit der entsprechenden Benachrichtigungen der Schule können die Schülerinnen und Schüler dann von den Eltern abgeholt werden.
  • Anstehende Termine im Freizeitbereich erfolgen nicht mit dem Taxidienst. Diese liegen in der Verantwortung und dem Transport der Eltern nachdem der Schulweg mit dem Taxidienst erfolgt ist.
  • Geeignete Kindersitze werden vom Taxidienst eingesetzt.
  • Die Mitnahme Dritter ist nicht gestattet.