Sonderpädagogisches
Bildungs- und
Beratungszentrum (SBBZ)
Förderschwerpunkt Sehen
Taxibeförderung- Taxi Reiner
1.) Vertragliche Vorgaben:
Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen wird geleistet.
Die Beförderung beginnt und endet immer am Wohnort/ in der Schule.
Der Übergabeort ist das Fahrzeug (abweichende Vereinbarungen schriftlich!)
Die Fahrerin/Der Fahrer greift nicht ein, sollte das Kind nicht ins Haus gehen! Die Verantwortung liegt hier bei den Eltern.
Die Fahrerin/der Fahrer wartet 3 Minuten ab der vereinbarten Zeit vor dem Elternhaus, danach fährt er/sie los
2.) Grundsätzliches
Änderungen im Fahrweg oder Abmeldungen erfolgen ausschließlich über die Schule.
Der Fahrer/die Fahrerin nehmen bei neuen Schülerinnen und Schülern vor dem ersten Transport Kontakt mit den Eltern auf.
Schülerinnen und Schüler, die keine Selbstfahrer sind, können nicht ausnahmsweise mit der Bahn fahren, weil zum Beispiel ein Termin anliegt.
Arzttermine stellen eine Ausnahme dar. Mit der entsprechenden Benachrichtigungen der Schule können die Schülerinnen und Schüler dann von den Eltern abgeholt werden.
Anstehende Termine im Freizeitbereich erfolgen nicht mit dem Taxidienst. Diese liegen in der Verantwortung und dem Transport der Eltern nachdem der Schulweg mit dem Taxidienst erfolgt ist.
Geeignete Kindersitze werden vom Taxidienst eingesetzt.