Anmeldung an der Ernst-Abbe-Schule

Sie können ihre Tochter/Ihren Sohn an unserer Schule anmelden, sobald Sie von Ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt den schriftlichen Feststellungsbescheid haben.

Voraussetzung dafür ist die sonderpädagogische Überprüfung und die damit verbundene Feststellung des Förderschwerpunktes Sehen in Form eines Gutachtens.

Soll Ihr Kind im Rahmen des "Gemeinsamen Lernens" (Umgekehrte Inklusion) zu uns kommen, müssen Sie im Bereich Stuttgart Ihren Wohnort haben. Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.