Informationen zum Fahrwegetraining

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

im Hinblick auf die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler wird in den Klassen 4 und 5 die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und das Bewegen im öffentlichen Raum eingeübt. Dies findet in projektartiger Form im Rahmen des Unterrichts zusammen mit einer Sonderschullehrkraft statt.

Insbesondere der Weg zwischen der Schule und dem Hauptbahnhof sowie der Weg zwischen der Schule und dem S-Bahnhof Zuffenhausen werden geübt und besprochen.

Sehbehindertenspezifische Unterstützungsmöglichkeiten wie der Einsatz der Hilfsmittel werden hierbei besonders berücksichtigt.

Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Fahrwegetraining erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Urkunde, die ihnen die Fähigkeit attestiert, den Weg zwischen Schule und Hauptbahnhof / Bahnhof Zuffenhausen selbstständig zurücklegen zu können.

Zuständig für den weiteren Schulweg, z.B. zwischen Elternhaus und Hauptbahnhof / Bahnhof Zuffenhausen sind Sie als Erziehungsberechtigte.

Ziel ist es, dass ab Klasse 5 möglichst alle Schülerinnen und Schüler selbstständig ihren Schulweg zurücklegen. Taxifahrten werden dann nur noch im Ausnahmefällen beantragt.

Der genaue Zeitpunkt und Ablauf bis zur endgültigen Abmeldung der Taxifahrten wird mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin besprochen.