Nov | 2022
Präsenzpflicht/Absonderungspflicht
Die Präsenzpflichtbefreiung kann weiterhin sowohl zum Schutz einer vulnerablen Schülerin/ eines vulnerablen Schülers, als auch zum Schutz vulnerabler Haushaltsangehöriger beantragt werden.
Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, ist dringend zu raten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen.
Generell gilt jedoch: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!
Diese dringende Empfehlung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt
Leistungsfeststellung
Die Möglichkeit, einer Leistungsfeststellung aufgrund der Absonderungspflicht entschuldigt fernzubleiben, setzt gemäß § 2 Schulbesuchsverordnung die Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes, z.B. durch Vorlage eines positiven PCR-Test- oder eines positiven Schnelltestergebnisses, voraus. Ein Selbsttest genügt hierfür nicht.
Sportunterricht
Mediziner raten von einer körperlichen Belastung während einer Corona-Infektion ab. Sollten positiv getestete Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilnehmen wollen, müssen sie durchgehend eine Maske tragen.
Sonderpädagogisches
Bildungs- und
Beratungszentrum (SBBZ)
Förderschwerpunkt Sehen
Rotweg 127
70437 Stuttgart
Tel.: 0711 / 21 66 03 10
Mail: ernst-abbe-schule@stuttgart.de